Healthcare
Unsere Anwälte im Bereich Healthcare beraten in Deutschland in den Bereichen Medizin-, Krankenhaus- und Pharmarecht. Dabei bieten wir die Kombination aus gesellschaftsrechtlicher, regulatorischer und wettbewerbsrechtlicher Beratung. Die Anwälte unserer Praxisgruppe haben zahlreiche Investitionsprojekte im ambulanten und stationären Versorgungsbereich begleitet und die Gründung der ersten deutschen MVZ-GmbH betreut. Pharmaunternehmen vertreten wir gesellschafts-, wettbewerbs- und pharmarechtlich, Biotechunternehmen und deren Gesellschafter bei Beteiligungen und Zulassungsverfahren. Wir entwerfen Gesellschafts- und Beteiligungsverträge unter Beachtung der regulatorischen und steuerrechtlichen Vorgaben, führen Zulassungsverfahren und vertreten die Interessen von Bietern in Kartellrechtsstreitigkeiten oder Vergabeverfahren.
Kontakt
- Stephan Rau
+49 89 12712 322
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