Kartell- und Wettbewerbsrecht
UnserePractice Group Antitrust & Competition verfügt über umfassende Erfahrungen in allen Aspekten des Kartellrechts und des Wettbewerbsrechts. Die Practice Group ist mit hoch komplexen Sachverhalten des US-amerikanischen Kartellrechts (auf bundesstaatlicher sowie einzelstaatlicher Ebene) sowie mit dem EU-Kartellrecht und nationalen Kartellgesetzen vertraut. Über 60 Anwälte beraten schwerpunktmäßig in Fragen des Kartellrechts und des Wettbewerbsrecht. Acht Anwälte aus diesem Team konzentrieren sich auf das internationale Wettbewerbsrecht.Der Practice Group Antitrust & Competition gehören ehemalige leitende Mitarbeiter des US-Justizministeriums (U.S. Department of Justice - DOJ), der Federal Trade Commission (FTC) und der State Attorney General’s Offices for Antitrust an. Unsere Anwälte vertreten regelmäßig Mandanten vor der FTC, dem DOJ, der Europäischen Kommission und den US-Bundesgerichten. Die Practice Group hat ihren Hauptsitz in Washington D.C. Darüber hinaus sind auch in den Büros in Boston, Chicago, London, Los Angeles, New York, Brüssel, München und Düsseldorf Anwälte mit umfassenden Erfahrungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht tätig.
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