In der Presse

2006

Im Handelsblatt vom 25. Januar 2006 wird Dr. Boris Uphoff im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil über den 3D-Markenschutz für das Gesamterscheinungsbild des Porsche zitiert. „Jetzt besteht große Rechtsunsicherheit“, meint Dr. Boris Uphoff , „die Gerichte sind jetzt gefordert, den Schutzbereich von 3D-Marken zu bestimmen und zu beurteilen, wie eng das Nachahmeprodukt am Original sein muss.“

Boris Uphoff, Gewerblicher Rechtsschutz, Produkthaftung


Im Handelsblatt vom 5. Januar 2006 wird Dr. Boris Uphoff in einem Artikel über den verschärften Markenschutz in China zitiert. „Das Land geht deutlich weg vom bisherigen Chaos-Staat und hin zu einer Staatsordnung, wo Recht objektiv angewendet wird“, meint Dr. Boris Uphoff dazu.

Boris Uphoff, Gewerblicher Rechtsschutz, Produkthaftung


2005

Das Handelsblatt vom 28. September 2005 zitiert Dr. Boris Uphoff in einem Artikel über die Nachahmungsfreiheit in der Werbebranche. Dr. Boris Uphoff meint: „Geschäfts- und Werbe-Ideen sind an sich nicht geschützt",denn „derartige Entwürfe sind rechtlich nur dann geschützt, wenn sie eine kreative Leistung beinhalten und über das Alltägliche hinausgehen. Bei Werbeslogans und Produktbezeichnungen gehen die Gerichte regelmäßig davon aus, dass kein urheberrechtlicher Schutz besteht", so Dr. Boris Uphoff.

Boris Uphoff, Gewerblicher Rechtsschutz, Produkthaftung

McDermott Will & Emery

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