McDermott erzielt Prozessgewinn für Document Security Services

Im August 2005 verklagte das amerikanische Unternehmen DSSI aus Rochester, New York, die Europäische Zentralbank (EZB) wegen Patentverletzung vor dem Europäischen Gericht erster Instanz. DSSI besitzt ein Patent für ein bestimmtes Sicherheitsmerkmal für Geldscheine, Wertpapiere und andere Dokumente, um diese vor Fälschungen zu schützen. DSSI trägt in dem Prozess vor dem Europäischen Gericht erster Instanz vor, dass dieses Sicherheitsmerkmal auf allen Euro-Banknoten seit 2002 verwendet wird.

Die EZB hat sich im März 2006 gegen die Klage zur Wehr gesetzt, indem sie die Wirksamkeit des Patents in Frage stellte und Patent-Nichtigkeitsklagen gegen DSSI in den Mitgliedsstaaten der EU einreichte.

Über zwei dieser Nichtigkeitsklagen wurde inzwischen entschieden. Der High Court in London befand im März 2007, dass das Patent von DSSI im Vereinigten Königreich aus formellen Gründen unwirksam sei. Der High Court bestätigte aber, dass dem Patent eine Erfindung zugrunde liege, die grundsätzlich schutzfähig ist.

In Deutschland hat DSSI den Rechtsstreit mit der EZB um die Wirksamkeit des Patents gewonnen. Am 27.03.2007 befand das Bundespatentgericht in München, dass sämtliche Bedenken der EZB gegen die Wirksamkeit des Patents unbegründet seien. Das Bundespatentgericht entschied, dass das Patent in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft bleibe. Die EZB kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

In einem späteren Zeitpunkt wird das Europäische Gericht erster Instanz zunächst über seine Zuständigkeit für den dort anhängigen Patentverletzungsprozess entscheiden. Wenn das Gericht seine Zuständigkeit bejaht, wird es darüber entscheiden, ob das – jedenfalls in Deutschland für wirksam erklärte – Patent DSSIs durch die Europäische Zentralbank verletzt wird. Wenn ja, müsste die EZB erhebliche Schadensersatzzahlungen an DSSI leisten.

McDermott Will & Emery bildete ein multidisziplinäres Team mit Anwälten aus München, London, New York und Washington D.C. Die deutsche Praxis brachte ihre industriespezifische Expertise im Bereich Intellectual Property ein. Unter der Federführung von Larry Cohen (London) berieten Hiroshi Sheraton, Shona Harper, Amanda Easey (London), Mark Selinger (Ney York) und Ken Cage (Washington D.C.). Beteiligt waren aus München Dr. Boris Uphoff und Sara Burghart Im Bereich IP.

McDermott Will & Emery

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